Staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit)
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
- Formular Antrag auf Staatliche Anerkennung mit Erklärung zu Vorstrafen
- Einfaches polizeiliches Führungszeugnis im Original (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Ansprechpartnerin
+49 0395 5693-1109